Inhaber: Christoph Kipper
Rechtsform Einzelunternehmen
Kammer: Wirtschaftskammer Steiermark
gesetzliche Berufsbezeichnung: Karosseriebautechniker (Karosseriebauer/Spengler/Lackierer)
Firmenstandort: Gradnerstraße 54e, 8055 Graz-Puntigam
Mobil: 0676 - 93 76 762
Mail: office@lackbox.at
Web: www.lackbox.at
Gewerbebehörde: Magistrat Stadt Graz
ATU/UID 65456936
Meisterbetrieb - Meisterprüfung abgelegt in Österreich
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gestattet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Spenglerei/Lackiererei Christoph Kipper
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Kostenvoranschläge sind entgeltlich, soferne Kosten hiefür vereinbart werden. Die Kosten werden bei nachfolgender Auftragserteilung in Abzug gebracht und zwar
in dem Verhältnis in dem sich der tatsächlich erteilte Auftrag zum Umfang des ursprünglichen Kostenvoranschlages verhält.
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Die Zahlungen für erbrachte Instandsetzungsarbeiten und verkaufte Waren haben bei Übergabe in bar zu erfolgen. Bei erforderlichem Einkauf von Ersatzteilen ist
eine 50 % ige Anzahlung der zu erwartenden Materialkosten zu leisten.
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Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Reparaturgegenstand ab jenem Tag, der dem genannten Fertigstellungstermin folgt, vom Auftragnehmer auf
öffentlicher Verkehrsfläche abgestellt werden kann.
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Ersetzte Altteile sind vom Auftragnehmer bis zur Übernahme des Reparaturgegenstandes aufzubewahren und deren Herausgabe kann bis zu diesem Zeitpunkt verlangt
werde, andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Altteile zu entsorgen.
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Eigentumsvorbehalt: Alle gelieferten und anmontierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.
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Recht zur Zurückbehaltung des Reparaturgegenstandes: Dem Auftragnehmer steht wegen aller seiner Forderungen aus dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere für
den Aufwand oder aus dem ihm verursachten Schaden, sowie für einschlägige Materiallieferungen eine Zurückbehaltungsrecht an dem betroffenen Reparaturgegenstand des Auftraggebers zu. Weisungen
über den Reparaturgegenstand zu verfügen, muss der der Auftragnehmer erst nach vollständiger Bezahlung seiner Forderungen ausführen.
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Zur Ausführung der Leistungen im Rahmen der Gewährleistung hat der Auftraggeber den Reparaturgegenstand dem Auftragnehmer in dessen Begrieb auf eigene Kosten
und Gefahr zu überstellen.
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Die Zahlung für erbrachte Instandsetzungsarbeiten und verkaufte Ware hat bei Übergabe bar zu erfolgen. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 10 % Mahnspesen
verrechnet. Alle Kosten und Spesen die aus der Mahnung oder dem Inkasso fälliger Zahlungen entstehen, wie Kosten eines Inkassobürs, Anwaltskosten, Gerichtskosten, sind vom Schuldner dem
Unternehmen zu ersetzen.
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Schadenersatz: Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt auch bei Verlust des vom
Auftragnehmers übernommenen Reparaturgegenstandes.
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Für im Fahrzeug befindliche Gegenstände, die nicht zum Betrieb des Fahrzeuges gehören, wird vom Auftragnehmer nicht gehaftet.
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Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens
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Gerichtsstand ist Graz
Hosting
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Deutschland